In Ihrem Betrieb ist ein Kontaktperson (KOPAS) für die Arbeitssicherheit zuständig. Sie besucht einen eintägigen obligatorischen Grundkurs, den die BAZ durchführt. In diesem Grundkurs erhält der KOPAS die entsprechenden Unterlagen zur Umsetzung der Richtlinie.
Hat die Kontaktperson für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb geändert und Sie haben noch keine Grundschlung besucht? Dann bitten wir Sie, die Änderungen mit dem Formular direkt an BAZ bekannt zu geben. Sie werden anschliessend zum Grundkurs aufgeboten.
1 Tages-Kurs
Dieser Kurs ist in der Eintrittsgebühr enthalten.
Falls die Kontaktperson für Arbeitssicherheit geändert hat, verrechnet BAZ eine administrative Gebühr von CHF 100.00.